Rahmenvereinbarung über die Erstellung eines Lastenheftes für BIS-BoKat 3.0 sowie zur Projektunter-stützung in der Entwicklungs- und Einführungsphase ("Projektsteuerung BIS-BoKat 3.0")
Rahmenvereinbarung über die Erstellung eines Lastenheftes für BIS-BoKat 3.0 sowie zur Projektunter-stützung in der Entwicklungs- und Einführungsphase ("Projektsteuerung BIS-BoKat 3.0")
Ziel des Projekts ist die vollständige konzeptionelle, technische und organisatorische Neuentwicklung der bestehenden Anwendung BIS-BoKat 2.0. Die bestehende Anwendung wird dabei nicht weiterentwickelt, sondern vollständig neu konzipiert und umgesetzt. Das Projekt gliedert sich in zwei voneinander abgrenzende Leistungsbereiche. Leistungsbereich A: Erstellung eines Lastenhefts und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Leistungsbereich B: Betreuung der Entwicklung Der Leistungsbereich A (Leistungserbringung gemäß Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung) wird als Pauschalfestpreis angeboten. Für den Leistungsbereich B (Leistungserbringung gemäß Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung) kalkuliert der AG für die mit 1400 Stunden. Die Verteilung des Stundenbedarfs erstreckt sich auf die gesamte Vertragslaufzeit. Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine genaue Verteilung nicht benannt werden. Der vorstehende Stundenbedarf stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Ein Anspruch des AN auf Erbringung dieses Bedarfs besteht nicht. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushalts-mittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemenge abgeschlossen. Da es sich bei dem vorgenannten Stundenbedarf nur um eine Schätzung des AG handelt, kann es vorkommen, dass die Obergrenze nicht auskömmlich ist. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.